| Alarmanlagen: für Gewerbebetriebe und im Einfamilienhaus
Rauchmelder: seit 2013 in bayrischen Schlafzimmern vorgeschrieben, die Aufrüstung von Bestandsobjekten muss spätestens bis 2017 erfolgen.
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Sprech- und Videoanlagen: universell und integriert.
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Zutrittskontrollsysteme: per Finger oder Code.
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